
Neues EuGH Urteil zum Thema Cookies: Keine Marketing Cookies ohne Genehmigung
Neues Urteil "Tracking Cookies für Analyse und Marketing dürfen nur noch mit Einwilligung des Besuchers gesetzt werden"
Bisher war es üblich Marketing Cookies mit einer Opt-Out Methode zu verneinen. Sprich, der Cookie wurde erst einmal gesetzt und konnte vom Besucher im Nachhinein deaktiviert werden. Mit dem neuen Urteil ist dies nun nicht mehr erlaubt. Derartige Cookies müssen erst vom Besucher genehmigt werden, bevor sie gesetzt werden. Diese Methode lautet Opt-In. Ohne Einwilligung des Besuchers ist es nicht mehr erlaubt, solche Cookies zu setzen.
Was bedeutet nun dieses Urteil in der Praxis?
Google Analytics nach der DSGVO
Webseiten, welche z.B. Google Analytics oder Tracking Cookies verwenden, müssen entsprechend angepasst werden. Das gängige Opt-Out Verfahren muss auf Opt-In umgestellt werden.
Gern helfen wir Ihnen dieses entsrpechend umzusetzen! Kontaktieren Sie uns bequem per Mail.